Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Vereins Theater am Wall e.V. (TaW e.V.) als Veranstalter in den Räumlichkeiten des Theaters am Wall der Stadt Warendorf.

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein TaW e.V. (TaW e.V.) als Veranstalter und den Besucher/innen. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter, denen die Räumlichkeiten des Theaters am Wall für eigene Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wurden.

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, einem Gutschein oder der Unterzeichnung eines Abonnementvertrags kommt ein Vertrag zwischen TaW e.V. und dem/der Besucher/in zustande. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrags.

2. Öffnungszeiten

Die Kasse des Theaters am Wall wird in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

3. Vorverkauf

3.1 Für Veranstaltungen des Vereins TaW e.V. werden ab Vorverkaufsbeginn Kartenbestellungen entgegengenommen.

3.2 Für alle nachträglichen disponierten Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen beginnt der Vorerkauf zu abweichenden Terminen.

3.3 Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Standplätze zur Verfügung. Anspruchsberechtigte haben entsprechenden Bedarf im Vorverkauf anzumelden.

4. Eintrittspreise

4.1 Für die Veranstaltungen im Theater am Wall gibt es unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Die für die jeweilige Spielzeit geltenden Preise sind dem Programmheft oder der Internetseite des Theaters am Wall www.theateramwall.de zu entnehmen.

4.2 Ermäßigungen werden in dem in der Anlage 1 benannten Rahmen gewährt.

4.3 Programmhefte sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

5. Einzelkarten

5.1 Kartenerwerb

5.1.1 Eintrittskarten können während der Öffnungszeiten in der Tourist-Information der Stadt Warendorf, Emsstr. 4 (Tel. 02581/5454 54) auch telefonisch und an der Abendkasse ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn sowie jederzeit über das Internet gekauft werden.

5.1.2 Zum Einlass berechtigen nur Eintrittskarten des TaW e.V.. Digitale Eintrittskarten und mobile Tickets stehen Originalkarten gleich.

5.1.3 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf der Eintrittskarte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

5.1.4 Der/die Besitzer/in einer Eintrittskarte gilt als deren rechtmäßige/r Eigentümer/in.

5.1.5 Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumen des Theaters am Wall ist untersagt.

5.2 Reservierung

5.2.1 Kartenreservierungen durch die Tourist-Information sind frühestens mit Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden. Innerhalb dieser Frist nicht abgeholte Karten gehen zurück in den Vorverkauf.

5.2.2 Nach Reservierung bzw. Erwerb einer Karte kann der Besteller nicht benötigte Karten dem Veranstalter in Kommission anbieten. Falls dem Veranstalter keine eigenen Karten mehr zur Verfügung stehen, nimmt er die ihm angebotenen Karten gegen eine Kommissionsgebühr von 2,50 € je Karte in Kommission und erstattet dem Besteller den verbleibenden Betrag nach der Veranstaltung.

5.2.3 Reservierte und an der Kasse hinterlegte Karten werden auch im Falle der Nichtabholung in Rechnung gestellt.

5.3 Kartenverkauf über das Internet

5.3.1 Eintrittskarten für Veranstaltung von TaW e.V. können auch per Internet über das Online-Buchungssystem Reservix gebucht werden. Für die Leistungen des Softwareanbieters haftet TaW e.V. nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen von Reservix zurückzuführen sind, werden die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht von TaW e.V. erstattet.

5.3.2 Besucher/innen, die ihre Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem Reservix gekauft haben und am privaten Drucker ausdrucken (TicketDirect/print@home), müssen sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet TaW e.V. keinen Ersatz.

5.3.3 TaW e.V. behält sich vor, das Veranstaltungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.

5.3.4 Veränderungen der Preise und behält sich TaW e.V. vor. In diesem Falle hat der Besteller die Differenz zum bereits bei Kartenreservierung geleisteten Betrag an der Kasse zu leisten.

5.4 Ermäßigungen

5.4.1 Ermäßigungsberechtigungen (siehe Anlage 1) sind beim Einlass nachzuweisen. TaW e.V. behält sich vor, die Ermäßigungsbedingungen auch zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

5.4.2 Besucher/innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, haben nach Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preiskategorie zu entrichten. Weigert sich ein/e Besucher/in, dieser Aufforderung nachzukommen, ist TaW e.V. und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. TaW e.V. behält sich vor, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

5.5 Rückgabe, Umtausch und Verlust

5.5.1 Bereits erworbene Eintrittskarten können dem Veranstalter in Kommission angeboten werden. Falls dem Veranstalter keine eigenen Karten mehr zur Verfügung stehen, nimmt er die ihm angebotenen Karten gegen eine Kommissionsgebühr von 2,50 € je Karte in Kommission und erstattet dem Besteller den verbleibenden Betrag nach der Veranstaltung. Ersatz für nicht in Anspruch genommene Karten wird nicht geleistet.

5.5.2 Fälle von höherer Gewalt, die die/den Besucher/in an der Teilnahme der Veranstaltung hindern, berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

5.5.3 Eintrittskarten, die der/dem Besucher/in abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der/die Besucher/in glaubhaft machen kann, welche Karte er/sie gekauft hat, oder wenn TaW e.V. den Erwerb nachvollziehen kann.

5.5.4 Bei dem Erwerb von Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB ist ein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

5.6 Veranstaltungsänderungen und -ausfall

5.6.1 Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Kartenpreises oder Umtausch der Karte.

5.6.2 Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

5.6.3 Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Veranstaltung bestehen nicht.

5.6.4 Für Angaben auf Werbeträgern und in den Publikationen von TaW e.V. wird keine Gewähr genommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

5.6.5 In Ausnahmefällen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In diesen Fällen bietet TaW e.V. Ersatzplätze an.

5.6.6 Bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsabbruch wird der Kartenpreis durch TaW e.V. erstattet. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von 30 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Veranstaltung beim Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte erfolgen. Die Erstattung erfolgt in bar oder auf ein vom Besteller anzugebendes Konto. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

5.6.7 Muss TaW e.V. aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Veranstaltung als die angekündigte spielen, behält die bereits erworbene Eintrittskarte für die Ersatzveranstaltung ihre Gültigkeit. Möchte der/die Besucher/in die Ersatzveranstaltung nicht besuchen, kann die Eintrittskarte innerhalb von 30 Tagen nach dem Veranstaltungstermin beim Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgenommen werden. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

5.6.8 Fällt die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt aus, wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

6. Abonnement

6.1 Vertragsabschluss und Vertragsdauer

6.1.1 Das Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch für die darauffolgende Spielzeit, falls es nicht bis zum 31.07. des Jahres schriftlich oder per Mail gekündigt wird.

6.1.2 Abonnemets sind übertragbar.

6.1.3 Ermäßigte Abonnements sind nur an Personen übertragbar, die aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigt sind. Wird die Differenz zum Vollpreis gezahlt, kann die Übertragung auch auf nicht ermäßigungsberechtigte Personen erfolgen.

6.2 Zahlung

6.2.1 Das Entgelt für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten.

6.2.2 Das Abonnement ist im Weg des SEPA-Lastschriftverfahrens zu zahlen. Der Termin des Lastschrifteinzugs wird mit dem Versand der Abo-Karten schriftlich mitgeteilt.

6.3 Adressänderung

Änderungen der Kundendaten sind dem Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf schriftlich mitzuteilen.

6.4 Sitzplatzänderung, Veranstaltungsänderungen und -ausfall

6.4.1 TaW e.V. sorgt dafür, die durch den/die Abonnent/in getroffene Wahl der Sitzplatzgruppe einzuhalten. TaW e.V. hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründendas recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnentenveranstaltungen auf einen anderen Termin zu legen.

6.4.2 TaW e.V. sorgt für eine schnellstmögliche Verständigung der/des Abonnent/in über Termin- und Programmänderung.

6.4.3 Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf einen Umtausch gem. Ziffer 6.6.

6.4.4 Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

6.4.5 Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Veranstaltung bestehen nicht.

6.4.6 Für Angaben auf Werbeträgern und in den Publikationen von TaW e.V. wird keine Gewähr genommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

6.4.7 Bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsabbruch wird der Kartenpreis durch TaW e.V. erstattet. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von 30 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Veranstaltung beim Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte erfolgen. Die Erstattung erfolgt in bar oder auf ein vom Besteller anzugebendes Konto. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

6.4.8 Muss TaW e.V. aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Veranstaltung als die angekündigte spielen, behält das Abonnement für die Ersatzveranstaltung ihre Gültigkeit. Möchte der/die Abonnent/in die Ersatzveranstaltung nicht besuchen, wird der ist die Kartenpreis für diese Veranstaltung erstattet. Dies ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Veranstaltungstermin dem Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf mitzuteilen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

6.5 Ermäßigungsnachweis

6.5.1 Ermäßigte Abonnements (siehe Anlage 1) sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Ermäßigungsberechtigung gültig, die beim Einlass nachzuweisen ist. TaW e.V. behält sich vor, die Ermäßigungsbedingungen auch zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

5.4.2 Besucher/innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, haben nach Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preiskategorie zu entrichten. Weigert sich ein/e Besucher/in, dieser Aufforderung nachzukommen, ist TaW e.V. und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. TaW e.V. behält sich vor, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

6.6 Umtausch

6.6.1 Inhaber/innen eines Abonnements haben die Möglichkeit, Termine ihres Abonnements gegen einen Ersatztermin innerhalb desselben Abonnements zu tauschen. Das heißt für das Wahl-Abo (Ring C) ist der Tausch einer Schauspielkarte nur mit einem Schauspiel aus Ring A und eine Karte aus Kleinkunst nur mit Stücken aus Ring B zu tauschen.

6.6.2 Der Umtauschservice kann zu den Öffnungszeiten des Kulturamts der Stadt Warendorf, Kurze Kesselstr. 17, Warendorf genutzt werden.

6.6.3 Wählt der/die Abonnent/in eine niedrigere Preisklasse, kann die Differenz nicht erstattet werden. Wählt er/sie eine höhere Preiskategorie, ist die Differenz nachzuzahlen.

6.7 Ersatzleistungen oder Rücktritt

6.7.1 Für nicht rechtzeitig getauschte oder nicht besuchte Veranstaltungen kann nachträglich weder eine Gutschrift noch ein sonstiger Ersatz geleistet werden.

6.7.2 Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt hat die/der Abonnent/in keinen Anspruch auf Ersatzleistung.

7. Geschenkgutscheine

7.1 Geschenkgutscheine können im Kulturamt der Stadt Warendorf erworben werden. Sie gelten nur für die eigenen Veranstaltungen des TaW e.V. und können nach Maßgabe der Verfügbarkeit gegen Karten eingetauscht werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen und Plätze besteht nicht.

7.2 Geschenkgutscheine des TaW e.V. haben eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres.

7.3 Eine Rücknahme des Gutscheins gegen Auszahlung des Barwertes ist nicht möglich.

8. Verspäteter Einlass

8.1 Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher/innen mit Rücksicht auf andere Besucher/innen und mitwirkende Künstler/innen nicht oder erst zu einem von TaW e.V. festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Veranstaltungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Besucher/innen während einer Veranstaltung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Veranstaltungen kann ein Nacheinlass ausgeschlossen sein.

8.2 Besucher/innen müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.

8.3 Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Veranstaltungen mit freier Platzwahl.

9. Verbot von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

9.1 Fotografieren sowie Film- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

9.2 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen können Schadensersatzpflichten auslösen.

9.3 Personen, die unerlaubterweise Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der von TaW e.V. beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

9.4 Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsentgeltes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

9.5 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltungen festgehalten sind, können von TaW e.V. eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an die/den Eigentümer/in wieder ausgehändigt, wenn diese/r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

10. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch TaW e.V.

Die Besucher/innen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. dem Abschluss eines Abonnementvertrages ihre Einwilligung dazu, dass TaW e.V. im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

11. Garderobe und Haftung

11.1 Bei Abgabe der Garderobe erhält die/der Besucher/in eine Garderobenmarke.

11.2 TaW e.V. übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

11.3 Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 200,- € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11.4 TaW e.V. übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschehen in solchen Fällen auf eigene Gefahr des/der Besucher/in.

11.5 Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.

11.6 Bei Verlust der Garderobenmarke hat die/der Besucher/in unverzüglich das Garderobenpersonal zu informieren. Bei schuldhaften Verzögerungen durch die/den Besucher/in haftet TaW e.V. nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.

11.7 Stellt die/der Besucher/in Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat sie/er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Bei späteren Beanstandungen haftet TaW e.V. nicht für Beschädigungen.

11.8 Bei Verlust der Garderobenmarke wird ein Entgelt von 10,- € erhoben.

11.9 Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Theaters am Wall gefunden werden, müssen beim Personal von TaW e.V. oder anderen von TaW e.V. beauftragten Personen abgegeben werden.

11.10 Der Verlust von Gegenständen ist dem von TaW e.V. beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

12. Hausrecht und Gefahrenabwehr

12.1 TaW e.V. übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher/innen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher/innen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die/der Besucher/in die Veranstaltung stören oder andere Besucher/innen belästigen wird.

12.2 Die/der Besucher/in darf lediglich den auf ihrer/seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der/die Besucher/in einen Platz eingenommen, für den er/sie keine gültige Karte besitzt und der ihm/ihr nicht vom Einlasspersonal zugewiesen wurde, kann TaW e.V. den Differenzbetrag erheben oder die/den Besucher/in der Veranstaltung verweisen.

12.3 Mäntel, Jacken, sperrige Taschen, Rucksäcke, Schirme und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe abgegeben werden, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist untersagt.

12.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

12.5 Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

12.6 Das Rauchen ist in den Räumen des Theaters am Wall nicht gestattet.

12.7 Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher/innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des von TaW e.V. beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

12.8 Die Haftung des TaW e.V. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.9 Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des Theaters am Wall ist nicht erlaubt.

12.10 Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des Theaters am Wall bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kulturamtes der Stadt Warendorf.

12.11 Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren mit der Ausnahme von Assistenzhunden in das Theater am Wall ist verboten.

13. Datenschutz

13.1 TaW e.V. ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der/des Kund/in im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

13.2 Im Übrigen gilt in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzerklärung des Theaters am Wall, die unter https://www.theateramwall.de/datenschutz abrufbar ist.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen TaW e.V. und den Besucher/innen ergeben, ist Warendorf. TaW e.V. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenüblichen Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

15. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.09.2026 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Warendorf, 1. September 2026

Theater am Wall e.V.
Der Vorstand
Maria Rother

Postanschrift:
Stadt Warendorf
Kulturamt
Kurze Kesselstraße 17
48231 Warendorf

Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Ermäßigungen

Für die Abonnements und die einzelnen Veranstaltungen der Ringe A, B und C gewähren wir eine Ermäßigung von 50 % des Eintrittspreises. Die Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder anderer geeigneter Unterlagen ist notwendig.

Ermäßigungsberechtigt sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Schüler, Studenten bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, Auszubildende
  • Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr)
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 % und zusätzlich die Begleitperson, wenn das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Leistungsbezieher von Grundsicherungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Veranstaltungen der Ringe D, T, J und die Reihe Klönkino sind von dieser Regelung ausgenommen. Die hier geltenden Preise finden Sie auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung.

Anlage 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Internetbestellungen

Für Internetbestellungen gelten die gesonderten Geschäftsbedingen des Dienstleisters Reservix GmbH:

Reservix GmbH
Humboldtstraße 2
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)761 88788 0
Internet: www.reservix.de
E-Mail: info(at)reservix.de