Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am ersten Arbeitstag im November eingezogen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.