Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Theater am Wall e.V. (Veranstalter) in den Räumlichkeiten des Theaters am Wall der Stadt Warendorf.

1. Allgemeines

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Theater am Wall e.V. (Veranstalter) und den Besuchern. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter, denen die Räumlichkeiten des Theaters am Wall für eigene Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wurden.

1.2. Für Abonnements gelten ergänzend die gesonderten Abonnementbedingungen.

2. Öffnungszeiten

2.1. Die Kasse des Theaters am Wall wird in der Regel 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

2.2. Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Beginn der Vorstellung geändert wurde. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche dem Veranstalter gegenüber.

2.3. Zum Einlass berechtigen ausschließlich die ausgegebenen Originalkarten.

3. Eintrittspreise

3.1. Für die Veranstaltungen im Theater am Wall gibt es unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.

3.2. Ermäßigungen werden in dem in der Anlage 1 benannten Rahmen gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Veranstaltung auf Verlangen vorzulegen. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Sie können an der Kasse des Theaters am Wall unter Anrechnung des bereits geleisteten Anteils zum vollen Kartenpreis aufgewertet werden. Nach dem Kauf einer Eintrittskarte kann hierfür nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt werden.

3.3. Programmhefte sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

4. Kartenbestellung

4.1. Der Vorverkauf des Theater am Wall nimmt ab Vorverkaufsbeginn Kartenbestellungen entgegen.

4.2. Für Internetbestellungen gelten die gesonderten Geschäftsbedingen des Dienstleisters: AD ticket GmbH, siehe Anlage 2

4.3. Veränderungen der Preise und behält sich das Theater am Wall vor. In diesem Falle hat der Besteller die Differenz zum bereits bei Kartenreservierung geleisteten Betrag an der Kasse zu leisten.

4.4. Nach Reservierung bzw. Erwerb einer Karte kann der Besteller nicht benötigte Karten dem Veranstalter in Kommission anbieten. Falls dem Veranstalter keine eigenen Karten mehr zur Verfügung stehen, nimmt er die ihm angebotenen Karten gegen eine Kommissionsgebühr von 2,50 € je Karte in Kommission und erstattet dem Besteller den verbleibenden Betrag nach der Veranstaltung.

5. Gutscheine

Für Veranstaltungen können im Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf Geschenkgutscheine erworben werden. Diese können nach Maßgabe der Verfügbarkeit gegen Karten eingetauscht werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen und Plätze besteht nicht. Jede anteilige oder vollständige Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

6. Internetverkauf / Online-Ticketing

Für im Internet ausgewiesene Veranstaltungen können Karten direkt, unter Angabe der Bestellerdaten erworben werden. Die in Anlage 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Ermäßigungen müssen beim Einlass an der Kasse durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Über das Internet erworbene Karten werden nicht zurückgenommen. Ziffer 4.4 gilt entsprechend.

7. Rückerstattung bei Veranstaltungsausfall

Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis durch den Veranstalter erstattet, sofern die Eintrittskarten dem Sachgebiet Kultur der Stadt Warendorf innerhalb von 90 Tagen ab geplantem Veranstaltungstermin überlassen werden. Die Erstattung erfolgt in bar oder auf ein vom Besteller anzugebendes Konto. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung ausgeschlossen. Weitere Aufwendungen des Bestellers bzw. Besuchers werden nicht erstattet.

8. Wiederverkauf

8.1. Der gewerbliche Wiederverkauf von im Vorverkauf und an der Kasse erworbenen Karten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

8.2. Untersagt ist ferner das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumen des Theater am Wall.

9. Besondere Regelungen

9.1. Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Standplätze zur Verfügung. Anspruchsberechtigte haben entsprechenden Bedarf im Vorverkauf anzumelden.

9.2. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgewiesenen Platz. Ein Wechsel auf andere, auch unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals möglich. Der Veranstalter ist bei Vorliegen eines besonderen Grunds berechtigt, einem Besucher einen anderen als den auf der Karte ausgewiesenen Platz mindestens der gleichen Platzgruppe zuzuweisen.

9.3. Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen kein Rückgaberecht des Besuchers und keine Kostenerstattungspflicht des Veranstalters.

9.4. Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Ziffer 7 gilt entsprechen.

9.5. Bei Kartenverlust stellt der Veranstalter nur dann unentgeltlich eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte.

9.6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

9.7. Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern und für theaterinterne Zwecke zu verwerten.

9.8. Reservierte und an der Kasse hinterlegte Karten werden auch im Falle der Nichtabholung in Rechnung gestellt.

10. Garderobe

10.1. Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die kostenpflichtige Besuchergarderobe zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme, sperrige Gegenstände und große Rucksäcke sind an der Garderobe abzugeben. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke.

10.2. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die beanspruchte Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn sie nach Beendigung des Ausgabevorgangs an die anderen Berechtigten noch verfügbar ist. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erfassen.

10.3. Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.

10.4. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter Haftung nur für vorsätzliche oder

grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 € pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

11. Fundsachen

11.1. Es wird gebeten Gegenstände aller Art, die in dem Publikum zugänglichen Räumen gefunden werden, beim Personal des Veranstalters abzugeben.

11.2. Der Verlust von Gegenständen kann dem Garderoben- oder Einlassdienst mitgeteilt werden.

12. Bild- und/oder Tonaufnahmen

12.1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Sachgebiets Kultur der Stadt Warendorf angefertigte Bild- und/oder Tonaufzeichnungen jeglicher Art sind Besuchern während der Aufführung aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. des Urheberrechtsinhabers aus. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotswidrig angefertigte Aufzeichnungen ohne jede Entschädigung einzuziehen und zu vernichten. Lässt sich die Aufzeichnung aus technischen Gründen nicht separieren, ist der Veranstalter berechtigt, die gesamten Aufnahmen zu vernichten. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

12.2. Der Veranstalter ist ohne Entgeltpflicht gegenüber den Kartenerwerbern berechtigt, Veranstaltungen – auch ohne vorherigen Hinweis – aufzuzeichnen und senden zu lassen und diese Aufzeichnung außerrundfunkmäßig (z. B. Fernsehaufzeichnungen und DVD-Verwertungen) zu verwenden bzw. verwenden zu lassen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten erklären die Besucher dazu ihr Einverständnis.

13. Mobiltelefone

Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist der Veranstalter bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

14. Hausrecht

14.1. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.

14.2. Das Personal des Veranstalters bzw. des Sachgebiets Kultur der Stadt Warendorf und deren Beauftragte sind berechtigt, Besucher aus dem Theater am Wall zu verweisen, wenn diese den Kartenverkauf behindern, andere Besucher belästigen oder den Vorstellungsbetrieb stören bzw. zu stören drohen. Dies gilt auch, wenn die Besucher - für die jeweilige Vorstellung - eine gültige Eintrittskarte vorweisen können.

14.3. Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren in das Theater am Wall ist verboten.

Warendorf, 1. Juli 2014

Theater am Wall e.V.
Der Vorstand
Clemens Wallmeier

Postanschrift:
Stadt Warendorf
Sachgebiet Kultur
Kurze Kesselstraße 17
48231 Warendorf

Anlage 1 - zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Ermäßigungen

Für die Abonnements und die einzelnen Veranstaltungen der Ringe A, B und C gewähren wir eine Ermäßigung von 50% des Eintrittspreises. Die Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder anderer geeigneter Unterlagen ist notwendig.
Ermäßigungsberechtigt sind:

- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler, Studenten bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, Auszubildende
- Soldaten im Grundwehrdienst, Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr)
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80% und deren  Begleitperson, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des schwer behinderten Menschen eingetragen ist
- Empfänger von Arbeitslosengeld
- Leistungsbezieher zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Veranstaltungen der Ringe D, T und J sind von dieser Regelung ausgenommen. Die hier geltenden Preise finden Sie auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung.

Anlage 2 - zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Internetbestellungen

Für Internetbestellungen gelten die gesonderten Geschäftsbedingen des Dienstleisters AD ticket GmbH:
Kaiserstr. 69 • 60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 407 662 0 • Fax: +49 (0)69 407 662 50 • Internet www.adticket.de • E-Mail: info@adticket.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!